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Das 123 der Aufbewahrungsfristen
A
Art des Schriftguts | Fristen in Jahren |
Abrechnungsunterlagen | 10 |
Abtretungserklärungen, soweit erledigt | 6 |
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung | 10 |
Akkreditive | 6 |
Aktenvermerke | 6-10 |
Angebote mit Auftragsfolge | 6 |
Angestelltenversicherung (wenn Buchungsbelege) | 10 |
Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB) | 10 |
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage | 10 |
Arbeitsanweisungen (auch für EDV-Buchführung) | 10 |
Aufbewahrungsvorschriften für betriebliche EDV-Dokumentation | 10 |
Aufzeichnungen | 10 |
Ausgangsrechnungen | 10 |
Außendienstabrechnungen | 10 |
B
C-D
E-F
G
H-J
K
L
M-O
P-R
S
T-U
V-Z
*Für Protokolle über die Gewährung von Prämien für Verbesserungsvorschläge gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist. Für Protokolle der DÜVO- Meldungen (Datenübertragungsverordnung) dagegen nur eine 3-jährige.
** Bei Buchungsbelegen gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist, bei empfangenen Handels- und Geschäftsbriefen und Wiedergaben von Handels- und Geschäftsbriefen die 6-jährige.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Das 123 der Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen in Steuerrecht
Ein Verzeichnis listet in alphabetischer Reihenfolge die wesentlichen Schriftgutarten auf. Dabei kann aus der Bezeichnung des Schriftgutes alleine noch keine Aussage über seine Aufbewahrung gemacht werden. Entscheidend ist die Funktion, die das Schriftgut im Betrieb hat.
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Tipps & Tricks
Es gibt zahlreiche Tipps und Tricks, die jeder Steuerzahler wissen sollte, um clever Steuern zu sparen. Diese Tipps & Tricks erfahren Sie hier.
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