E-Mail

info@kuhlmann-kollegen.de

Öffnungszeiten

Mo.- Do. 7:30-17 Uhr

Unser Büro

Volmerdingser Str. 124 I B.O.

Fragen?

05734 - 91 13 - 0

10 Tipps & Tricks rund um Ihre Steuer

01

Erklären Sie sich

Lassen Sie sich nicht durch grau-grüne Formulare oder eine Steuer-Software abschrecken. „Eine Erklärung lohnt meist. Im Schnitt bekommt jeder Bürger 800 Euro erstattet“, so Wawro. Eine Steuerrückzahlung gebe es oft alleine dadurch, weil das Einkommen im Laufe des Jahres schwankt (Weihnachtsgeld, Boni) und so eine Tarifanpassung auf das Jahr erfolgt.
02

Verausgaben Sie sich

Durchforsten Sie alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen, die der Vorsorge dienen oder außergewöhnlich sind. Diese senken das zu versteuernde Einkommen. Dazu gehören als Sonderausgaben beispielsweise Vorsorgeaufwendungen (Riester-Rente, Lebensversicherung und anderes mehr), aber auch die Kirchensteuer und Spenden.
03

Pendlerpauschale I

Offiziell gilt die gekürzte Pendlerpauschale, wonach erst ab dem 21. Kilometer das Entfernungsgeld von 30 Cent geltend gemacht werden kann. Allerdings entscheidet das Verfassungsgericht im Herbst, ob die Kürzung rechtens war. Steuerberater Wawro rät, bei der Steuererklärung die alte Pendlerpauschale von 30 Cent für alle Entfernungskilometer geltend zu machen. Einen Reduzierung durch das Finanzamt sollte der Steuerzahler mit einem Einspruch belegen und die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen.
04

Pendlerpauschale II

...dann müsse das Finanzamt die volle Pauschale ausbezahlen. „Falls das Verfassungsgericht die aktuelle Regel für rechtens erklärt, muss der Steuerzahler nachzahlen.“ Die Entfernungspauschale ist das wichtigste Steuersparinstrument bei den Werbungskosten. In der alten Regel führen schon 14 Kilometer Fahrtweg zu einem höheren Steuerabzug als der vom Finanzamt genehmigte Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro (14 Kilometer x 30 Cent x 220 Arbeitstage = 924 Euro).
05

Lassen Sie Ihr Konto bezahlen

Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht in bar, also brauchen Sie ein Konto. Die Gebühren, pauschal 16 Euro, berücksichtigt das Finanzamt.
06

Nennen Sie Fachliteratur

Auch wer im Büro die wichtigsten Bücher und Zeitschriften für seinen Job hat, kann zu Hause gelesene Fachtitel von der Steuer absetzen. Das kann die Ärzte-Zeitung für den Arzt oder die Handwerkszeitschrift für den Malergesellen sein. „Bis zu 120 Euro pro Jahr akzeptiert das Finanzamt häufig ohne Belege“, sagt Wawro. Auch der Kauf oder die Reinigung der Berufskleidung, Kosten für Privat-PC, die beruflich genutzt werden, Ausgaben für Bewerbungsunterlagen und Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften können abgesetzt werden.
07

Melden Sie den Handwerker

Neuerdings dürfen auch Handwerkerleistungen im Haushalt bis zu 3000 Euro pro Jahr steuermindernd angegeben werden. Wer Mieter ist, kann etwa die anteilig bezahlten Hausmeister- und Schornsteinfegerkosten oder die Feuerlöscherwartung absetzen. Notwendig ist eine aufgeschlüsselte Aufstellung des Eigentümers.
08

Melden Sie Ihr Hauspersonal

Die Kosten für Zimmermädchen, Putzfrauen, Haushaltshilfen, Pflegepersonal oder Kinderbetreuer sind bis zu 3000 Euro absetzbar. Die ordentliche Beschäftigung muss nachgewiesen werden (zum Beispiel durch Rechnung).
09

Reisen und rechnen Sie

Wer auf Dienst- oder Fortbildungsreise geht, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung. Falls der Chef den Fahrtweg zum Tagungsort nicht zahlt, geben Sie die Strecke bei der Steuer an (30 Cent pro Kilometer). In jedem Fall gibt es Verpflegungspauschalen für den „Dienst“-Tag. 24 Euro für 24 Stunden, wer 14 bis 24 Stunden auswärts arbeitet, kann zwölf Euro geltend machen, von 8 bis 14 Stundennoch sechs Euro.
10

Arbeiten Sie zuhause

Offiziell darf das heimische Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Doch es gibt Schlupflöcher. Die Regel gilt nur, wenn das Arbeitszimmer im eigenen Haus steht. Wer seinen Schreibtisch offiziell bei der Großmutter nebenan, beim Freund auf der anderen Straßenseite oder in einem Appartement stehen hat, kann die Kosten anrechnen.

Unsere Leistungen

Fachwissen ist unser höchstes Gut. Deshalb bieten wir Ihnen Kompetenz durch professionellen Service auf den Gebieten der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung an.

Tipps & Tricks

Es gibt zahlreiche Tipps und Tricks, die jeder Steuerzahler wissen sollte, um clever Steuern zu sparen. Diese Tipps & Tricks erfahren Sie hier.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen oder wünschen einen Termin? Dann kontaktieren Sie uns. Bei Steuerfragen, Streitigkeiten oder Buchhaltungsangelegenheiten sind wir stets für Sie da!
Image

Kuhlmann & Kollegen

Volmerdingsener Str. 124 
32549 Bad Oeynhausen

Tel. 05734 - 91 13 - 0
Fax 05734 - 91 13 - 29


info@kuhlmann-kollegen.de
www.kuhlmann-kollegen.de

Mandatenhotline

Bei Steuerfragen, Streitigkeiten oder Buchhaltungsangelegenheiten sind wir stets für Sie zu erreichen:

Tel. 05734 - 91 13 - 0
Fax 05734 - 91 13 - 29

Mo.-Do. von 8:30 bis 12:00 Uhr
und von 13:30 bis 16:30 Uhr
Fr. von 8:30 bis 13:30 Uhr

 

Wir sind für Sie da

Öffnungszeiten

Mo. – Do. von 7:30 bis 17:00 Uhr
Fr. 7:30 bis 14:00 Uhr
und nach individueller Vereinbarung.